Svetlana Goldmann, LL.M.

Rechtsanwältin,
Datenschutzbeauftragte &
Wirtschaftsmediatorin

Sehr geehrte Damen und Herren,
herzlich Willkommen auf meiner Internetseite. Ich berate Sie auf Russisch, Deutsch und Englisch bei Ihren rechtlichen Fragen und vertrete Sie vor den Zivil- , Straf- und Verwaltungsgerichten sowie Behörden. Ich biete Ihnen meine juristische Kenntnisse und mein Engagement für Ihre Rechte an.
Ihren Termin bei uns können Sie hier buchen.

Svetlana Goldmann, LL.M

Seit 2014 bin ich bei der Rechtsanwaltskammer in Frankfurt am Main als Rechtsanwältin zugelassen. Das 1. Juristische Staatsexamen schloss ich nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen-Friedrich- Wilhelms Universität Bonn erfolgreich ab. Als Erasmus-Stipendiatin studierte ich auch internationales und europäisches Recht an den Universitäten in Athen und Thessaloniki. Das 2. Juristische Staatsexamen absolvierte ich nach den juristischen Ausbildungsstationen beim Landgericht Trier, der Staatsanwaltschaft Trier sowie an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer im Bundesland Rheinland-Pfalz ab. Während der juristischen Ausbildung im Referendariat habe ich unter anderem bei der Zentralrechtsabteilung der Robert Bosch GmbH in Gerlingen und der Rechtsabteilung der HSH Nordbank in Kiel gearbeitet. Berufsbegleitend zum Eintritt in eine auf Zivilrecht und insbesondere Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei in Frankfurt am Main konnte ich einen Master im Wirtschaftsrecht, LL.M. an der Universität zu Köln mit einem „Magna cum laude“ erwerben. 2014 nahm ich an einem Fachanwaltslehrgang in Handels- und Gesellschaftsrecht erfolgreich teil. Seit 04.09.2016 bin ich mit meiner eigenen Kanzlei GOLDMANN LAW in Frankfurt am Main als Rechtsanwältin tätig.

GOLDMANN LAW - Kanzlei

RECHTSGEBIETE

Zivilrecht, z.B.: Kaufrecht, Familienrecht
Strafrecht
Verwaltungsrecht
Mediation und Datenschutz









HONORAR

Eine Pauschalvergütung oder ein Stundensatzhonorar können für die außergerichtliche Tätigkeit vereinbart werden, § 4 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Tätigkeit im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens ist nach dem RVG abzurechnen.
Beratungshilfeschein wird immer akzeptiert.
Prozesskostenhilfeanträge werden gestellt.

FORMULARE

- Mandantenbogen
- Vollmacht
- Antrag auf Beratungshilfe
- Antrag auf Prozesskostenhilfe









MITGLIEDSCHAFTEN

Ich engagiere mich bei dem Frankfurter Anwaltsverein und berate regelmäßig ehrenamtlich während einer Sprechstunde die Rechtssuchenden.
Mitglied im Deutschen Anwaltsverein e.V. (DAV)
Mitglied im Frankfurter Anwaltsverein e.V. (FAV)




Partner und Zertifikate

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