Ja. Wir arbeiten mit allen deutschen bzw. EU-Rechtsschutzversicherern zusammen. Erforderlich ist, dass Sie eine sog. Kostendeckungszusage von Ihrem Versicherer vorlegen.
Nein. Meistens ist eine Selbstbeteiligung oder ein sog. Selbstbehalt in einer bestimmten Höhe vorgesehen. Diesen Betrag müssen Sie daher selbst tragen und nach Rechnungsstellung direkt an den Anwalt bezahlen.
Ja. In Deutschland ist durch den sog. Berechtigungsschein für eine Beratung sowie die Gewährung von Verfahrenskosten-, Prozesskostenhilfe sichergestellt, dass man vorgerichtlich und gerichtlich seine Rechte durchsetzen kann sowie in die Lage versetzt wird sich gegen ungerechtfertigte Forderungen zu verteidigen.
226 EUR. Nach dem sog. RVG, das steht für Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kostet eine Erstberatung bis 190 EUR, zzgl. der geltenden Umsatzsteuer. Ihnen wird mithin für eine Erstberatung im Regelfall eine Gebühr von 226 EUR berechnet werden.
Ja. Der Berechtigungsschein muss uns im Original vorgelegt werden.
Nein. Eine Erstberatungsgebühr entsteht erst, wenn ich Sie den Anwalt explizit mandatieren und der Anwalt das Mandat auch annimmt. Erst nach Zahlung der Erstberatungsgebühr kann die Beratung erfolgen.
Ja. Die Fragen müssen immer dabei denselben Streitgegenstand – also gleichen Lebenssachverhalt/ Thema betreffen. Wenn Sie zum Beispiel eine Erstberatung zur Durchführung von Ehescheidung nachfragen, beinhaltet diese nicht auch die konkreten Berechnungen von Trennungsunterhalt oder Kindesunterhalten – diese sind sog. Folgesachen einer Scheidung und müssen separat behandelt werden.
Nein. Wenn die Antwort eindeutig ist, kann die Beratung auch sehr kurz sein; in der Regel dauert eine Erstberatung ca. 30 - 60 Min.
Nein. Die Erstberatung erfolgt in der Regel nur mündlich. Eine schriftliche Beratung kostet für einen Verbraucher nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 250 EUR netto, also zzgl. der geltenden Umsatzsteuer.
Ich bin seit 10 Jahren als Rechtsanwältin tätig und habe viel Erfahrung in unterschiedlichen Rechtsgebieten. Jede Anfrage ist individuell und hat unterschiedliche Facetten. Es ist immer sinnvoll sich zu Ihrem Thema erstmals kurz mündlich per Telefon auszutauschen, um auch zu schauen, ob es persönlich gut passt. Nach einem kurzen Austausch kann ich sagen, ob ich die Sache übernehmen kann.
Sie können gewinnen, indem Sie sich richtig entscheiden und dadurch viel Geld sparen. Dabei stehe ich Ihnen zur Seite, damit Sie die potenziellen Aspekte und Nuancen, die relevant oder bedeutend in Ihrem konkreten Fall sein könnten, erkennen, berücksichtigen und abwägen können. Ich liefere Ihnen meine Expertise, meine Erfahrung und meine Einschätzung, damit Sie für sich richtig entscheiden können. Um zu gewinnen, muss man nicht unbedingt prozessieren, man muss nur wissen, wo man aufhören sollte und wo es sich lohnt weiter vorzugehen. Der Anwalt schuldet nur Dienste, es wird ein sog. Dienstvertrag geschlossen und kein finaler Erfolg, wie bei einem Hausbau, was ein sog. Werkvertrag wäre.
Ja. Sie müssen, damit die Klage oder etwaiger Rechtsbehelf, Rechtmittel angenommen werden und durch das Gericht bearbeitet werden, einen sog. Gerichtskostenvorschuss einzahlen. Sie bekommen eine Rechnung vom Gericht. Nur wenn Sie diese bezahlen, geht es in der Sache weiter.
Ja. Grundsätzlich trägt der Verlierer die Kosten des Verfahrens. Dazu gehören die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, so zum Beispiel im Arbeits- und im Sozialrecht in der ersten Instanz.
Die Kosten werden in einem sog. Kostenfestsetzungsverfahren festgesetzt. Es ist kein Automatismus, dass der Gegner die im obliegenden Kosten aus dem Urteil und/oder dem Kostenfestsetzungsbeschluss überhaupt also freiwillig und pünktlich zahlt und sich nicht wird versuchen der Kostentragungspflicht auch bei einer Vollstreckung zu entziehen.
Das hängt von der Verfahrensart oder auch Streitwert ab. Zum Beispiel für eine Ehescheidung brauchen Sie mindestens einen Anwalt oder auch für ein Verfahren vor einem Landgericht, wo es um einen Streitwert von mindestens 5.000,00 EUR geht, müssen Sie sich durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen.
Wir arbeiten zusammen die sinnvollste Lösung für Sie aus, indem wir schauen, was das gesetzliche Honorar wäre, und was könnte man z.B. als Stunden- oder Pauschalhonorar im Vergleich dazu vereinbaren.